Montag, 8. Februar 2016

Position zum Thema Pfingstberg

  1.  Erarbeitung eines tragfähigen Kompromisses
    Für die Wiederherstellung des Parks der Villa Henckel sollte nun endlich zwischen der Stadt und der Bürgerschaft Potsdams einerseits und der Stiftung Schlösser und Gärten und der M. D. Gesellschaft andererseits nun nach seit nahezu zweijähriger Diskussion in naher Zukunft eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. 

  2. Denkmalgerechte Wiederherstellung und Sicherheitsaspekte
    Nicht nur aus Sicht der Nachbarschaftsinitiative ist die denkmalgerechte Wiederherstellung des Parks (gärtnerische Gestaltung, Wegeführungen, Wasserspiele, Pavillon, Villa Schlieffen, äußerer Zaun) und der als Einheit erlebbare Park die Grundlage dieser Einigung. Der denkmalgerechte Zaun ergänzt während der Nachstunden zudem die Sicherheit, die für Herrn Döpfner gefordert ist.
Die Wiederherstellung des Gesamtparks einschließlich Wasserteich, Pavillon und Villa Schlieffen und die Pflege des Parks obliegt der M. D. Gesellschaft. Die Frage der Aufsicht und Sorge für die Sauberkeit des Parks ist zwischen Stiftung, MDB Vermögensverwaltungs GmbH und Stadt zu klären. Verantwortlich könnte aus unserer Sicht die MDB Vermögensverwaltungs GmbH sein.
  1. Erlebbarkeit der Parkanlage für die Bürgerinnen und Bürger
    Die Öffentlichkeit hat während des Tages Zutritt zum lt. B-Plan 48 öffentlich gewidmeten Parkteil. Nachts ist der Park, wie die anderen Parks auch, für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Der genaue Verlauf des inneren Zauns - Gegenstand der bisherigen heftigen Debatten und Auseinandersetzungen - hat aus unserer Sicht eine untergeordnete Bedeutung. Die Sicherheit ist durch den äußeren Zaun gegeben. Eine optimale Lösung innerhalb des Parks wäre es, bei uns offenbar nur schwer realisierbar, wenn es nach englischem Vorbild überhaupt keinen inneren Zaun gäbe, sondern lediglich auf den zur Villa führenden Wegen den Hinweis: "Privat. Bitte nicht weitergehen". Da das zur Zeit in diesem Fall (noch) nicht möglich ist, sollte der Zaun zwischen dem im privaten Besitz befindlichen und dem öffentlich gewidmeten Teil ein unauffälliger, niedriger Maschendrahtzaun sein, dessen Verlauf nach topographischen Gegebenheiten, nach optischen Gesichtspunkten und nicht nach den "zufälligen" Linien des B-Plans gezogen wird. Die erforderliche Sicherheit kann z. B. durch unauffällige elektronische Technik erreicht werden. Dieser Zaun schlägt sinnvollerweise den Teich der Wasseranlage der Villa zu.
    Übergeordneter Gesichtspunkt des Zaunverlaufs und der Zaungestaltung muss es sein, die Einheit des Parks sowohl aus Sicht der Öffentlichkeit, als auch aus Sicht von Herrn Döpfner möglichst nicht zu stören. Entsprechend ist für die durch diesen Zaun durchschnittenen Wege eine Lösung zu finden, die diese Wege nicht endgültig zerschneidet, sondern z. B. durch zu öffnende, niedrige Türe, oder Tore diese Wege gegebenenfalls benutzbar und durchschreitbar zu machen. 

  2. Erlebbarkeit des Parks als Einheit
    Um die Einheit des Parks nicht nur optisch, sondern auch physisch erlebbar zu machen, sollte an bestimmten Tagen der Gesamtpark entweder der M. D. Gesellschaft, oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Über Anzahl der Tage und jeweilige Termine ist eine Regelung zwischen Stadt und der M. D. Gesellschaft herzustellen. 

  3. Spielplatz und "Waldspielgelände"
    An der Bushaltestelle ist lt. B-Plan ein Spielplatz vorgesehen. Ob der Spielplatz an dieser Stelle sinnvoll ist, muss die Stadt entscheiden.
    Aus unserer Sicht sollte im nördlichen Bereich, Richtung Pfingstbergstraße ein Bereich vorgesehen werden, der als Waldspielgelände für die zwei Kindergärten, oder andere Kindergruppen des Viertels während des Tages nutzbar ist.
Der Vorstand